21.08.20 –
Die Firma „Heizkraftwerk Altenstadt GmbH & Co. KG“ hat beantragt, in ihrer Anlage in Altenstadt, in der bereits Altholz (Klasse I bis III, also auch beschichtete Spanplatten, lackierte Hölzer etc.) verheizt wird, zusätzlich Ersatzbrennstoffe (z.B. Teppichreste, Textilien, Kunststoffe) aus häuslichen oder gewerblichen Abfällen verbrennen zu dürfen. Dagegen wehren wir Bürger*innen uns:
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