Ja zum Bürgerbegehren

Bürgerbegehren zum Bürgerentscheid "Bürgermitsprache zum Bau des neuen Marienheims auf das Hanggelände am Bühlach"

28.07.20 –

Die Befürworter des Neubaus des Marienheims am Bühlach bringen sich zur Zeit mächtig in Stellung, unter anderem in einer gemeinsamen Broschüre von SPD und CSU und stellen das Projekt und insbesondere auch den Standort als alternativlos dar:

Entweder am Bühlach oder gar nicht.

Und das ist definitiv unwahr! Ich schließe mich den Argumenten der Vertreter des Bürgerbegehrens an und werde mit JA stimmen; gleichzeitig werbe ich dafür, dass möglichst viele Peitinger ebenfalls mit JA stimmen.

Dr. Günter Franz Fraktionsvorsitzender von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Marktgemeinderat

Hier die Stellungnahme der Vertreter des Bürgerbegehrens zur Information.

Der Text ist ziemlich lang, wird hier aber ungekürzt wiedergegeben, sodass sich jeder, der die Argumente der Vertreter des Bürgerbegehrens kennenlernen will, sein eigenes Urteil bilden kann.

 

Stellungnahme der Vertreter des Bürgerbegehrens zum Bürgerentscheid „Bürgermitsprache zum Bau des neuen Marienheims auf das Hanggelände am Bühlach“ am 23. August 2020 in Peiting

 

Die Vertreter des oben genannten Bürgerbegehrens möchten hiermit ihre Beweggründe und Argumente zur Information der Stimmberechtigten darlegen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass wir die Einrichtung „Marienheim“ als notwendige sozialtherapeutische Institution betrachten und mit dem Bürgerbegehren / Bürgerentscheid dies in keinster Weise infrage stellen.

Das Bürgerbegehren / der Bürgerentscheid richtet sich ausschließlich gegen einen Neubau am Bühlach hinsichtlich:

1. Nicht erfolgter Nutzung möglicher Alternativen

2. Wahl des Standorts Hanggelände am Bühlach

3. Verstoß gegen landesplanerische Ziele und gesetzliche Vorgaben (Landesplan Bayern, Regionalplan Nr.17 Flächennutzungsplan)

4. Konzeption der Betreuung der Bewohner

 

Es ist uns wichtig, darüber zu informieren, dass bei der Planung der notwendigen Erneuerung der Einrichtung „Marienheim“ der Marktgemeinderat sehr kurzfristig eine Entscheidung treffen musste, obwohl ein Ablauf der Betriebsgenehmigung dem Betreiber seit Jahren bekannt war. In dieser Situation ist der Eindruck erweckt und in diversen Foren veröffentlicht worden, dass das vorgesehene Hanggelände am Bühlach als Standort alternativlos wäre und eine Nichtvergabe als Baugrundstück eine endgültige Schließung der Einrichtung nach sich ziehen würde.

Wir, die Vertreter des Bürgerbegehrens weisen diese Darstellung entschieden zurück und weisen darauf hin, dass der Betreiber in Absprache mit dem Markt Peiting in seiner Rolle bei der Planung zur Erhaltung der Einrichtung diverse Handlungsmöglichkeiten hat. Aus unserer Sicht sind diese nicht ausreichend ausgeschöpft worden. Wir sind der Meinung, dass der Marktgemeinderat Peiting sich nicht seitens des Betreibers unter Druck setzen lassen sollte.

Die Argumente, dies nicht zu tun, seien folgendermaßen genannt:

zu 1: Nicht erfolgter Nutzung möglicher Alternativen Ein Umbau des jetzigen Marienheims wurde geprüft und ist für 8,9 Millionen Euro möglich. In diesen 8,9 Millionen sind bereits 2 Millionen Euro für die Unterbringung der Heimbewohner enthalten während der Umbauphase. - Auch ein sanfter Umbau, welcher eine Schließung für weitere 19 Jahre verhindern würde, wäre möglich, wurde aber nicht weiterverfolgt. Peiting ist ein Ort für soziale Einrichtungen aufgrund der bereits vorhandenen Herzogsägmühle. Hier liegen von Herzogsägmühle konkrete Vorschläge zur Umsetzung eines sozialtherapeutischen Konzeptes vor, welches sich bedarfskonform und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Marienheims sozialverträglich umsetzen ließe. Diese konkreten Kooperationsangebote der Herzogsägmühle stehen weiterhin offen.

zu 2: Wahl des Standorts Hanggelände am Bühlach Bodengutachten GK3 (Fachkürzel für besonders schwierigste Baugrundverhältnisse). Notwendigkeit der Abtragung und Austausch von ca. 3,3 m Bodenhöhe laut Bodengutachten zur Stabilisierung der Fundamente. -Durch Bodenversiegelung von ca. 6.000 m2 bedeutender Eingriff in den Wasserhaushalt mit schwer vorhersehbaren Folgen für Natur und Anwohner. Notwendigkeit zu weitergehenden Analysen und Maßnahmen durch Sachverständige. Notwendigkeit der Prüfung und Dokumentation des Zustands von Nachbargebäuden und Straßen laut Bodengutachten. Notwendigkeit von Stützmaßnahmen aufgrund der Neigung des Hanggeländes daher enormer finanzieller Mehraufwand beim Bau und beim Unterhalt des Gebäudes. Das Gegenargument, dass all dies mit den notwendigen (finanziellen) Maßnahmen in den Griff bekommen werden kann, ist zwar richtig – aber ist dies auch ökonomisch und ökologisch vertretbar?

zu 3: Verstoß gegen landesplanerische Ziele und gesetzliche Vorgaben (Landesplan Bayern, Regionalplan Nr.17 Flächennutzungsplan) Die Baumaßnahme verstößt gegen die landesplanerischen Ziele und den Regionalplan Nr.17 nach denen „... auch besonders bedeutende oder weithin sichtbare Landschaftsteile wie landschaftsprägende Höhenrücken (z.B. Bühlach), Kuppen, Hanglagen, die nicht durch naturschutzrechtlichen Gebietsschutz gesichert sind, von jeglicher Bebauung frei zu halten sind“. Das Bühlach gehört ohne Zweifel zu diesen schützenden Landschaftsteilen in unserer Gemeindeflur. Nachhaltige und negative Prägung des Orts- und Landschaftsbildes aufgrund der Form, Größe und Höhe des Gebäudes. -Beeinträchtigung der Naherholung. -Zusammenspiel / Harmonie mit Wohngebiet aufgrund der geplanten Größe nicht gegeben. Das Gegenargument, dass Form und Größe eines Bauwerks reine Geschmackssache sind, ist nicht richtig. Die Beurteilung solch einer Maßnahme muss sich nach objektiven Kriterien richten. Das kann gesetzlich begründet sein oder das Empfinden von Bürgern schwer stören. Genau dies soll den stimmberechtigten Bürgern beim Bürgerentscheid als Argumentationspunkt für oder gegen die Planung überlassen bleiben.

zu 4: Konzeption der Betreuung der Bewohner Lage am Ortsrand erschwert Teilhabe an der öffentlichen Gemeinschaft. Qualitätsstandards des Bezirks Oberbayern zur Integration und Teilhabe am Leben durch individuelle, wohnortnahe, kleinteilige Wohnformen (Empfehlung bayrisches Innenministerium) werden nicht berücksichtigt. www.bezirk-oberbayern.de/output/download.php 2378_1519_1.PDF Überkapazität an geschlossenen Einrichtungsplätzen in Oberbayern besteht bereits. Konzept der stationären Unterbringung mit über 60 Plätzen ist nicht mehr zeitgemäß, da der Trend zu kleineren geschlossenen Einrichtungen und ambulanter Versorgung führt - ähnlich anderen Gesundheitskonzepten. Unausgewogen gegenüber anderen Projekten / Einrichtungen, da durch die konzeptbedingten zusätzlichen Baukosten Geld an anderen Stellen fehlen könnte. Das Gegenargument, dass der Betreiber am besten wissen sollte, welche Konzeption für die Bewohner geeignet ist, ist zwar bequem, berücksichtigt nach unserem Eindruck aber vorrangig nur wirtschaftliche Interessen des Betreibers an einem Großprojekt dieser Art. Wir möchten dass der Bürgerentscheid die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Peiting in die Entscheidung einbezieht, ob Steuergeld, das eine solche Einrichtung letztlich finanziert, aufgrund der genannten Argumente, in der dafür notwendigen Höhe ausgegeben werden soll, oder ob es nicht zukunftsfähigere und kostengünstigere Alternativen zum Erhalt der Einrichtung gibt.

Wenn Sie den Argumenten zustimmen können, sollten Sie die Frage auf dem Stimmzettel des Bürgerentscheids: „Sind Sie dafür, dass kein neues Marienheim am Bühlach gebaut wird?“ mit „JA“ beantworten.

Kategorie

Peiting-Bericht

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