KV WM-SOG Jahreshauptversammlung 10.07.2020 um 19:30 Stroblwirt / Oberhausen

Wir laden unsere Mitglieder des Grünen Kreisverbands Weilheim-Schongau herzlich zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 10.07.2020 um 19:30 Uhr beim Stroblwirt (Dorfstr. 6, Oberhausen) ein!

10.07.20 –

Wir laden unsere Mitglieder des Grünen Kreisverbands Weilheim-Schongau herzlich zur Jahreshauptversammlung

am Freitag, den 10.07.2020 um 19:30 Uhr
beim Stroblwirt (Dorfstr. 6, Oberhausen)

mit folgender Tagesordnung ein:

  • TOP 1 Begrüßung | Grußwort der Sprecher*innen | Andreas Krahl, MdL
  • TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit | weitere Formalia
  • TOP 3 Berichte Vorstandsbericht von Manuel & Katharina Kassenbericht von Eckart
  • TOP 4 Entlastung des Vorstandes
  • TOP 5 Satzungsänderung (Beschlussvorlage sieh unten)
  • TOP 6 Wahlen
    • Bildung des Wahlausschuss
    • Wahl der Sprecherin | Wahl des/der Sprecher*in
    • Wahl des/der Schatzmeister*in
    • Wahl des/der Schriftführer*in
    • Wahl von bis zu 7 Beisitzer*innen Bestätigende
    • Wahl des/der Vertreter*in der Grünen Jugend

    Hinweis: Wir bitten alle Kandidierenden, sich und ihr Programm kurz vorzustellen
  • TOP 7 Antrag Festlegung der Mandatsbeiträge der Rät*innen
  • TOP 8 Termine und sonstiges

Wir sind bemüht, die Sitzung so straff wie möglich zu halten, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Helft uns dabei! Bitte achtet auf die Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften und bringt eine Mund-Nasen- Bedeckung mit.

Euer Kreisvorstand


Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung

Die Satzung des Kreisverbandes, in der aktuellen Fassung zuletzt geändert durch Beschluss der Kreismitgliederversammlung vom 25.10.2019 wird in § 13 Kreisvorstand, Absatz 1 wie folgt geändert:

bisherige Fassung § 13 Kreisvorstand (1)

Der Kreisvorstand besteht aus vier bis acht Personen, d.h.

  • zwei gleichberechtigten Sprecher*innen (Vorsitzenden),
  • dem/der Schatzmeister*in, ·
  • dem/der Schriftführer*in, ·
  • bis zu drei Beisitzer*innen
  • sowie einem/einer Vertreter*in der Grünen Jugend, wobei die Wahl der Organisation der Grünen Jugend obliegt, der/die Vertreter*in aber als vollwertiges Mitglied im Kreisvorstand behandelt wird.

Besteht keine Grüne Jugend im Gebiet des Kreisverbands oder entsendet diese keine/n Vertreter*in in den Kreisvorstand, kann stattdessen ein/e weitere/r Beisitzer*in gewählt werden.


Änderungsvorschlag (neue Fassung) § 13 Kreisvorstand (1)

Der Kreisvorstand besteht aus vier bis 12 Personen, d.h.

  • zwei gleichberechtigten Sprecher*innen (Vorsitzenden),
  • dem/der Schatzmeister*in,
  • dem/der Schriftführer*in,
  • bis zu sieben Beisitzer*innen
  • sowie einem/einer Vertreter*in der Grünen Jugend, wobei die Wahl der Organisation der Grünen Jugend obliegt, der/die Vertreter*in aber als vollwertiges Mitglied im Kreisvorstand behandelt wird.

Besteht keine Grüne Jugend im Gebiet des Kreisverbands oder entsendet diese keine/n Vertreter*in in den Kreisvorstand, kann stattdessen ein/e weitere/r Beisitzer*in gewählt werden.


Begründung: Seit der letzten Vorstandswahl hat sich der Kreisverband erfreulicherweise stark vergrößert. Wir haben drei neue Ortsverbände gegründet, sodass wir aktuell folgende Ortsverbände haben: Bernried, Oberhausen, Peißenberg, Peiting, Penzberg, Weilheim, Schongau. Zudem hat sich wieder eine Grüne Jugend im Kreisverband gegründet. Daneben gibt es auch Mitglieder, an deren Wohnort es bisher keinen Ortsverband gibt, die sich aber trotzdem aktiv an der Parteiarbeit beteiligen möchten. Die bisherige Anzahl der Beisitzer*innen trägt dem nicht ausreichend Rechnung. Um eine möglichst gute Verzahnung der Ortsverbände und der Grünen Jugend mit dem Kreisverband zu gewährleisten, halten wir es für sinnvoll, die Zahl der Beisitzerinnen Von bisher drei auf neu sieben (sowie einer/einem Vertreter*in der Grünen Jugend) zu erhöhen.

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